Gemeindeverwaltung | von innofabrik Dein Haßloch
Haßloch-Parkscheiben in der Tourist-Information erhältlich
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10
Nov
2020
Die Entscheidung, wer neuer Haßlocher Bürgermeister wird, fällt bei der Stichwahl am 22. November 2020. Nachfolgend erhalten Sie Informationen zum Ablauf der Stichwahl und über die Zusendung der Briefwahlunterlagen.
Im ersten Wahlgang am 08. November 2020 hatte keiner der drei Kandidaten die absolute Mehrheit erhalten. Daher wird die Stichwahl am 22. November 2020 zwischen den beiden Bewerbern entschieden, die am 08. November 2020 die meisten Stimmen erhalten haben. Das sind Tobias Meyer (CDU) und Ralf Trösch (SPD).
Für die Stichwahl am 22. November 2020 wird keine neue Wahlbenachrichtigung verschickt. Es gilt die Wahlbenachrichtigung, die jeder Wahlberechtigte bereits für die Wahl am 08. November 2020 erhalten hat. Mit dieser Wahlbenachrichtigung kann jeder Wahlberechtigte am Wahltag erneut von seinem Wahlrecht Gebrauch machen und im Wahllokal seines Stimmbezirks zwischen 08:00 und 18:00 Uhr seine Stimme für einen der beiden Stichwahl-Kandidaten abgeben. Wer seine Wahlbenachrichtigung bereits weggeschmissen oder verlegt hat, kann auch unter Vorlage des Personalausweises in seinem Wahllokal wählen.
Wer für die Wahl am 08. November 2020 Briefwahlunterlagen beantragt hatte, hat dies in 99 Prozent der Fälle auch für die Stichwahl getan. Das heißt, nahezu alle Personen, die im ersten Wahlgang per Briefwahl ihre Stimme abgegeben haben, erhalten nun auch automatisch und ohne weitere Beantragung erneut Briefwahlunterlagen per Post zugeschickt. Nur wer angegeben bzw. beim Online-Antrag angekreuzt hatte, ausschließlich für den ersten Wahlgang Briefwahlunterlagen zu benötigen, muss bei Interesse an erneuter Briefwahl einen weiteren Antrag stellen. Alle anderen erhalten die entsprechenden Briefwahlunterlagen voraussichtlich bis spätestens zum 16. November 2020 automatisch zugeschickt. Wer am 16. November 2020 noch keine Briefwahlunterlagen erhalten hat, sollte sich mit dem Wahlbüro der Gemeinde telefonisch unter 06324/935-285 oder per Mail an wahlen@hassloch.de in Verbindung setzen.
Wer am 08. November 2020 im Wahllokal seine Stimme abgegeben hat, für die Stichwahl am 22. November 2020 nun aber die Möglichkeit der Briefwahl in Anspruch nehmen möchte, muss einen entsprechenden Antrag stellen. Dies geht, wie bereits im ersten Wahlgang, auf unterschiedlichen Wegen. Auf der Seite der Gemeinde werden diese detailliert erläutert: www.hassloch.de
Quelle: 2 Haßloch
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