Zweiter Termin für die Ausgabe der Bürgerkarten

Datum: 31.05.2017
Kategorie: Gemeindeverwaltung
Autor: innofabrik Dein Haßloch

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Wer noch keine Bürgerkarte für den Holiday Park hat, kann sich nun im Rahmen eines zweiten Ausgabetermins eine Bürgerkarte besorgen. Von Donnerstag, den 8. Juni 2017 bis Samstag, den 10. Juni 2017 können Bürgerinnen und Bürger zu den üblichen Öffnungszeiten des Bürgerbüros ihre Bürgerkarte bekommen.

 

Folgende Vorgaben sind dabei unbedingt zu beachten:

- Das Lichtbild für die Bürgerkarte darf nicht älter als zwei Jahre sein und sollte bereits einzeln mitgebracht werden.

- Die alte Bürgerkarte wird nicht mehr benötigt.

- Nur Einwohner mit Hauptwohnsitz in Haßloch erhalten eine Bürgerkarte.

- Die Ausgabe der Bürgerkarte erfolgt nur gegen Vorlage eines Ausweisdokuments oder einer aktuellen Meldebescheinigung.

- Bei Missbrauch wird die Bürgerkarte vom Holiday Park eingezogen und es erfolgt keine Ersatzausstellung.

 

Kinder ohne Ausweisdokumente sowie Bürger mit ausländischen Dokumenten erhalten wie jedes Jahr im Bürgerbüro eine aktuelle Meldebescheinigung, die zum Eintritt in den Holiday Park benötigt wird.

 

Quelle: www.hassloch.de


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