Medieninfo der Polizei Haßloch zum Andechser Bierfest 2016

Datum: 27.09.2016
Kategorie: Polizei
Autor: innofabrik Dein Haßloch

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(Haßloch) Andechser Bierfest 

In den drei Nächten Donnerstag, Freitag und Samstag kam es auf dem Andechser Bierfest zu insgesamt sechs Körperverletzungen bei denen die Geschädigten jeweils leicht verletzt wurden.

 

Zudem sollte am Donnerstag ein alkoholisierter 22jähriger vom Sicherheitsdienst des Zeltes verwiesen werden, nachdem er Gäste beleidigte und anpöbelte. Da er den Anweisungen des Sicherheitsdienstes nicht Folge leistete, wurde die Polizei hinzugezogen. Er verweigerte die Angaben seiner Personalien und kam dem wiederholt ausgesprochenen Platzverweis nicht nach, weshalb er in Gewahrsam genommen wurde. Hiergegen wehrte er sich durch Dritte und beleidigte die eingesetzten Beamten mehrfach. Auch während der angeordneten Blutprobe leistete er erheblichen Widerstand und beleidigte die Ärztin. Nach Beendigung der Maßnahmen verblieb der Mann bis zur Ausnüchterung in Gewahrsam. Es wurde niemand verletzt.

 

In der Nacht von Samstag auf Sonntag wurden durch die Polizei außerdem Kontrollen nach dem Jugendschutzgesetzt durchgeführt. Hierbei wurde die Abgabe von Alkohol an Jugendliche und das unerlaubte Mitführen und Konsumieren von alkoholischen Getränken kontrolliert. Es konnten keine Verstöße festgestellt werden.

  

(Haßloch) Kennzeichendiebstähle 

In der Nacht von Freitag, 23.09.2016 auf Samstag, 24.09.2016 kam es in Haßloch im Bereich Pestalozzistraße/Mühlpfad/Brunnengasse zu vier Kennzeichendiebstählen. Es wurde jeweils das hintere Kennzeichen entwendet. Im Laufe des Samstagmorgens konnten die Kennzeichen in einem Hof in der Brunnengasse aufgefunden werden. Hinweise bitte an die Polizei Haßloch: Tel. 06324 / 9330 oder pihassloch@polizei.rlp.de

 

(Haßloch) Verkehrsunfall

Am Montag, dem 26.09.2016, gegen 12.00 Uhr, ereignete sich in Haßloch in der Schillerstraße ein Verkehrsunfall. An der Einmündung der Gillergasse in die Schillerstraße beachtete eine 71-jährige Fahrzeugführerin nicht die Vorfahrt einer 45-jährigen Fahrzeugführerin, weshalb es zum Zusammenstoß kam. Verletzt wurde niemand. An beiden Fahrzeugen entstand ein Sachschaden von zus. ca. 3.000.- €.


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